Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.10.2014, Aktenzeichen 9 AZR 956/12, die Klage des Arbeitnehmers einer Schuhfabrik abgewiesen, der mehr Urlaub für sich beanspruchte.
Hintergrund war die betriebliche Regelung, dass Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, zwei Tage mehr Urlaub im...
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