Immer wieder kommt es bereits wegen formeller Fehler zur Unwirksamkeit von Arbeitgeberkündigungen. Wie das Arbeitsgericht Hamburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 08.12.2006, 27 Ca 21/06, entschieden hat, ist eine Kündigung formunwirksam, wenn sie nur mit dem Zusatz "i. A." unterschrieben...
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