Wie das Bundesarbeitsgericht am 17.02.2010, 7 ABR 79/08, entschieden hat, ist ein Arbeitgeber nach § 78 a Absatz 2 Satz 1 BetrVG grundsätzlich verpflichtet, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter auf dessen Wunsch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Dabei hat dieser auch Vorrang...
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