Auch das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr am 22.04.2009, 5 AZR 436/08, entschieden, dass ein sittenwidrig niedriger Lohn dann vorliegt, wenn er weniger als 2/3 des in der Branche üblichen Tariflohnes beträgt. Geklagt hatte die Mitarbeiterin eines Gartenbaubetriebes, die einen Stundenlohn von nur...
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