Kein Insolvenzgeld für Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Das Bundessozialgericht hat am 06.05.2009 zum Aktenzeichen B 11 AL 12/08 R entschieden, dass es kein Insolvenzgeld für nicht genommenen Urlaub gibt. Zu Grunde lag diesem Fall, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht in Anspruch genommen, das Arbeitsverhältnis beendet und deshalb einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber hatte. Bevor er diesen aber realisieren konnte, wurde die Firma insolvent. Das BSG hielt die Forderung nicht für insolvenzgeldfähig. Es verwies dabei auf § 184 SGB III. Danach sind Ansprüche ausgeschlossen, die - wie hier - wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.