Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich

Wie das Landesarbeitsgericht Hamm am 22.04.2010 zum Aktenzeichen 16 Sa 1502/09 entschieden hat, können Ansprüche auf Abgeltung des Urlaubes, der wegen einer Krankheit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen wurde, vererbt werden. Das LAG schlußfolgert aus der geänderten Rechtsprechung des BAG zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit, dass der Anspruch vorliegend erst mit dem Tod des Arbeitnehmers - der das Arbeitsverhältnis beendete - entstanden ist und daher zum Nachlass gehört. Es sprach der überlebenden Ehegattin die Abgeltung des Urlaubes zu.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Anschluß an eine Entscheidung des EuGH im Januar 2009 am 24.03.2009 entschieden, dass Ansprüche auf Abgeltung des Urlaubes auch dann nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkrankt und deshalb nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Diese Entscheidung stellte eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung dar, wonach der Urlaubsanspruch erlischt, wenn er wegen Krankheit nicht erfüllt werden kann.