Artikel zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistung; § 611 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich erfolgt die Entlohnung in Geld, daneben kann die Entlohnung durch Naturalbezüge und geldwerte Leistungen geschehen.

In der Regel wird im Arbeitsvertrag ein festes Gehalt beziehungsweise ein fester Stundenlohn vereinbart. Daneben ist es auch möglich, Leistungsvergütung zu regeln. Hinzu kommen Sonderzahlungen und Gratifikationen, beispielsweise das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Oft besteht auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auch ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

Bei der Gestaltung der Vergütungsformen unter Einbeziehung des Personal- oder Betriebsrates, bei der Änderung bestehender Vergütungsstrukturen und bei der Einführung neuer Entgeltformen benötigen Arbeitgeber professionelle rechtliche Hilfe, da unvorteilhafte Vertragsgestaltungen und Lohn- beziehungsweise Sondervergütungszusagen oft bis zum Endes des Arbeitslebens Bestand haben, ohne dass sich der Arbeitgeber einseitig davon lösen kann.

Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, den Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag durchzusetzen. Dies muss - wenn Zahlungen des Arbeitgebers ausbleiben - in der Regel schnell geschehen, weil die meisten Arbeits- und Tarifverträge Ausschlussfristen für die Geltendmachung der Ansprüche vorsehen. In diesen Fällen muss zügig gegen den Arbeitgeber vorgegangen werden, da ansonsten der Anspruch unwiederbringlich verloren ist.

Gleiches gilt, wenn die Vergütung bereits für mehrere Monate ausgeblieben ist, weil in diesem Fall möglicherweise die Insolvenz des Arbeitgebers droht....

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