Artikel zum Arbeitsrecht

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis; § 109 GewO, § 630 BGB, § 16 BBiG.. Es dient zum einen dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers, weil es bei künftigen Bewerbungen vorgelegt werden kann; außerdem ist es notwendig, um persönliche und fachliche Befähigungen nachzuweisen. Aus diesem Grund muss das Zeugnis vom Arbeitgeber wohlwollend erteilt werden, gleichzeitig aber auch der Wahrheit entsprechen.

Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Zeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung. Im qualifizierten Zeugnis müssen Angaben über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers gemacht werden.

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer bei begründetem Anlass (zum Beispiel wegen beabsichtigten Wechsel des Arbeitsplatzes) Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das Endzeugnis wird wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt.

Oft gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit über die Beurteilung des Arbeitnehmers im qualifizierten Zeugnis. Sie sollten als Arbeitgeber daher bereits im Stadium der Zeugniserteilung Rechtsrat einholen, wie der Arbeitnehmer unter Beachtung der Kriterien der Rechtsprechung zutreffend beurteilt werden muss.

Als Arbeitnehmer ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, welche Formulierungen der Arbeitgeber nicht verwenden darf und welche Erfolgsaussichten Sie in einem Klageverfahren auf Zeugnisberichtigung haben, insbesondere was jeweils bei den unterschiedlichen Zeugnisformulierungen die Sie sich vorstellen, zu beweisen ist....

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