Umfang der Unterrichtung bei Betriebsübergang

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.08.2008, 8 AZR 407/07, die Arbeitnehmerrechte bei einem Betriebsübergang gestärkt. Zu Grunde lag der Entscheidung der Entschluss eines Einzelhändlers, einen Teil seines Geschäftsbereiches auszulagern und dafür eine neue GmbH zu gründen. Auf diese sollte das Arbeitsverhältnis seines Mitarbeiters übergehen. Dies hatte er ihm zwar so mitgeteilt, aber nicht gesagt, wer konkret der neue Arbeitgeber sein soll. Der Arbeitnehmer widersprach dem Übergang des Arbeitsverhältnisses erst vier Monate nach Ablauf der in § 613 a BGB vorgesehenen Frist von einem Monat. Das BAG hielt dies für zulässig. Auf Grund der mangelhaften Unterrichtung über die Identität des Betriebserwerbers durch den Arbeitgeber, hatte die Widerspruchsfrist noch nicht zu laufen begonnen.