Kein Befristungsgrund: alleiniger kw-Vermerk

Wie das Bundesarbeitsgericht am 02.09.2009, 7 AZR 162/08, entschieden hat, rechtfertigt ein kw-Vermerk im Haushaltsplan nicht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist darüber hinaus auch, dass tatsächlich nur eine Aufgabe vorübergehender Dauer mit einer konkreten Sachregelung auf Grund einer nachvollziehbaren Zwecksetzung vom Arbeitnehmer ausgeübt wird. Da diese Voraussetzungen des § 14 Absatz 1 Nummer 7 TzBfG im entschiedenen Fall nicht vorlagen, war die Klägerin vor dem BAG - wie auch schon in den Vorinstanzen - erfolgreich.