Abfindungsanspruch bei ehrverletzender Kündigung

Das LAG Schleswig-Holstein hat am 15.09.2009, 2 Sa 105/09, einer Arbeitnehmerin eine Abfindung zugesprochen, weil ihre Firma sie mit völlig haltlosen Gründen gekündigt hatte...

Das LAG Schleswig-Holstein hat am 15.09.2009, 2 Sa 105/09, einer Arbeitnehmerin eine Abfindung zugesprochen, weil ihre Firma sie mit völlig haltlosen Gründen gekündigt hatte. Der Altenpflegerin wurde vorgeworfen, sie hätte eine Bewohnerin erst angerempelt und sich dann nicht um sie gekümmert. Das stellte sich im Verfahren als falsch heraus. Das Gericht sah in diesen Behauptungen eine so gravierende Verletzung des Vertrauensverhältnisses nach § 11 KSchG, dass es der Klägerin eine Fortsetzung der Tätigkeit nicht mehr zumutete. Es löste aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis gegen Entschädigungszahlung auf.