Erfolg für Betriebsrat: Ethik-Richtlinien sind mitbestimmungspflichtig

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07 einem Betriebsrat in einer Tochterfirma eines US-amerikanischen Luft- und Raumfahrtunternehmens Recht gegeben. Dieser wollte bei der Einführung eines Verhaltenskodexes im Betrieb des Arbeitgebers mitbestimmen. Das Gesamtregelungswerk ist zwar vom Betriebsrat nicht mitbestimmungspflichtig, da es auch Vorgaben enthält, mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung der Arbeitnehmer konkretisiert wird bzw. Angelegenheiten, die gesetzlich bereits abschließend geregelt sind.

An konkreten, das Verhalten der Arbeitnehmer bestimmenden Regelungen außerhalb des Kernbereiches des Arbeitsverhältnisses, darf der Betriebsrat jedoch mitwirken. So ist z. B. die Verpflichtung von Arbeitnehmern, Interessenkonflikte schriftlich beim Arbeitgeber zu melden, mitbestimmungspflichtig.