Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer - Arbeitsverhältnis und Kündigungsschutz enden

Wie das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil vom 19.07.2007, 6 AZR 774/06, entschieden hat, wird ein mit einem Unternehmen bestehendes Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages einvernehmlich beendet.

Eine Geschäftsführerin, die bis zu ihrer Geschäftsführertätigkeit als Arbeitnehmerin bei ihrer Firma beschäftigt war, verlor aus diesem Grund vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht. Sie hatte geltend gemacht, dass ihr zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis geruht habe und nach Kündigung des Geschäftsführervertrages wieder aufgelebt sei. Dem trat das BAG entgegen. Mit dem Abschluss eines Geschäftsführervertrages wird regelmäßig das alte, bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Mit der Kündigung des Geschäftsführervertrages - die im Gegensatz zu Kündigungen von Arbeitnehmern nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz überprüfbar ist - endet somit das gesamte Vertragsverhältnis zur Firma.

Ein vermeintliches Beförderungsangebot des Arbeitgebers sollte daher auch immer unter dem Aspekt geprüft werden, ob damit nicht möglicherweise in der Zukunft der bereits erworbene Kündigungsschutz verloren geht.