Unklare Regelungen im Arbeitsvertrag sind unwirksam

Auch im Bereich des Arbeitsrechtes spielt die Beurteilung der Regelungen in Arbeitsverträgen nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BGB eine immer größere Rolle.

Wie mit Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06, durch das Bundesarbeitsgericht festgestellt, kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten nicht einerseits die Teilnahme an einem bestimmten Vergütungssystem in Form einer Bonuszahlung zusagen und dann in einer anderen vertraglichen Regelung diese Zusage als freiwillige Leistung darstellen. Dies verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 307 BGB, weil die Regelung nicht klar und verständlich gefasst ist. Dem Arbeitnehmer steht also die volle Bonuszahlung zu.

Es lohnt sich daher bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber immer, die Vertragsbedingungen auf ihre Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben prüfen zu lassen