Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen

Wie das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 26.09.2007, 10 AZR 568/06, mitgeteilt hat, ist ein Arbeitgeber nicht berechtigt, eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern von Sonderzahlungen auszunehmen.

Im entschiedenen Fall durfte er daher ein Weihnachtsgeld nicht nur an die Arbeitnehmer bezahlen, die in der Vergangenheit einen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens geleistet haben. Er musste vielmehr - weil Zweck der Sonderzahlung auch die Honorierung der bisherigen und künftigen Betriebstreue war - allen bei ihm Beschäftigten die Leistung auszahlen.