Abgeltungsanspruch auch für Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.03.2010, 9 AZR 128/09 festgestellt, dass auch der gesetzliche Zusatzurlaub von fünf Tagen abzugelten ist, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Geklagt hatte ein Schwerbehinderter, dessen Arbeitgeber ihm nur den Mindesturlaub finanziell vergütet hatte. Da der Anspruch auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubes das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubes teilt, unterliegt er wie dieser der Bezahlung. Diese Rechtsprechung des BAG ist nach den bisherigen Entscheidungen zur Vergütung des Mindesturlaubes vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07 und des EuGH vom 20.01.2009 konsequent.