Wie das Bundesarbeitsgericht am 19.03.2008, 5 AZR 430/07, festgestellt hat, wird durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage auch die Ausschlussfrist für Lohnansprüche, die während des Kündigungsschutzverfahrens entstehen, gewahrt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine Ausschlussklausel...
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