Beleidigungen von Vorgesetzten können die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.
So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) am 22.09.2006, 10 Sa 991/05, dass eine Arbeitnehmerin, die einen Vorgesetzten als "Lügner" bezeichnet hatte, ordentlich gekündigt werden darf....
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