Keine Anrechnung von Dienstzeiten als Arzt im Praktikum

Wie das Bundesarbeitsgericht am 23.09.2009, 4 AZR 382/08 entschieden hat, finden für Ärzte an Universitätsklinken im Bereich der Tarifgemeinschaft der Länder, die Zeiten als Arzt im Praktikum keine Berücksichtigung als Dienstjahre. Das BAG wies damit in letzter Instanz die Klage eines Arztes ab, der durch die Berücksichtigung der AiP-Zeiten eine höhere Eingruppierung erstrebte. Es stellte ausdrücklich auf die unterschiedlichen tariflichen Regelungen im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände - die diese Zeiten als solche ärztlicher Tätigkeit anerkennen - und der im Bereich der Länder ab. Auf Grund der zu respektierenden Tarifautonomie sah sich das Gericht an einer Entscheidung zu Gunsten des Arztes gehindert.