Betriebsübergang von Groß- auf Kleinbetrieb und Kündigungsschutz

Das Bundesarbeitsgericht hat am 15.02.2007, 8 AZR 397/06, entschieden, dass eine bestimmte Beschäftigtenzahl gemäß § 23 KSchG nicht nach § 613 a BGB auf einen neuen Betrieb übergehen kann.

Mit ihrer Klage hatte eine Arbeitnehmerin die Feststellung der Unwirksamkeit ihrer Kündigung begehrt. Nachdem sie viele Jahre bei einem Betrieb mit weit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt war, ist ihr Arbeitsverhältnis im Jahr 2003 auf einen "Kleinbetrieb" im Sinne des KSchG übergegangen.

Sie war der Auffassung, dass durch die Umwandlung ihrer früheren Firma nach § 323 I Umwandlungsgesetz auch von den alten, höheren Beschäftigtenzahl auszugehen ist.

Dieser Ansicht hat das BAG eine klare Absage erteilt; die Arbeitnehmerin genießt nach dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen "Kleinbetrieb" (also einen solchen mit regelmäßig nur zehn oder weniger Mitarbeitern) keinen Kündigungsschutz mehr.