Beleidigungen

Beleidigungen von Vorgesetzten können die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) am 22.09.2006, 10 Sa 991/05, dass eine Arbeitnehmerin, die einen Vorgesetzten als "Lügner" bezeichnet hatte, ordentlich gekündigt werden darf. Der Arbeitgeber hatte zunächst fristlos gekündigt. Mit Rücksicht auf die lange Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin hielt das Landesarbeitgericht jedoch im Wege der Interessenabwägung eine Einhaltung der Kündigungsfrist für notwendig.

Unerheblich war in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitnehmerin die ehrverletzenden Äußerungen lediglich im Kreis der Arbeitskollegen, nicht jedoch dem Vorgesetzten direkt gegenüber geäußert hatte.