Auch in der Krise gelten Regeln

Wenn Ihr Arbeitgeber plötzlich das Arbeitsverhältnis kündigt, von Ihnen Unterschriften unter neue, schlechtere Verträge verlangt oder den Arbeitsvertrag rückwirkend befristen will, ist schnelle kompetente Beratung gefragt.

So ist eine Kündigung nur wegen „Corona“ bei mehr als zehn Mitarbeitern in der Firma nicht möglich, die Einführung von Kurzarbeit auch in diesen Zeiten nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt und nicht jede Vertragsänderung durchsetzbar.

Wenn Sie nicht sicher sind was Sie tun sollen, Sie überlegen ob eine Klage aussichtsreich ist und wissen wollen, ob es lohnt, zu warten oder Fristen eingehalten werden müssen – zögern Sie nicht, uns anzurufen!

Wir entscheiden gemeinsam, was rechtlich das Beste für Sie ist.