Urlaubsabgeltung auch im Todesfall

Ein überraschendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 12.06.2014, C-118/13, verkündet. Er sprach einer Witwe als Abgeltung für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub ihres Ehemannes eine Zahlung zu. Bisher galt im deutschen Arbeitsrecht der Grundsatz, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers auch dessen Urlaubsanspruch untergeht. Nach der aktuellen Entscheidung des EuGH haben die Erben von Arbeitnehmern nun die Chance, einen Ausgleich für den noch offenen Urlaub vom Arbeitgeber einzufordern.