Moderne Technik für den Personalrat

Eine erfreuliche Entscheidung für Arbeitnehmervertretungen hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am 15.04.2014, 8 A 1/14, getroffen. Es billigte jedem Personalratsmitglied einen eigenen Personalcomputer zu. Eigentlich sollte dies im Zeitalter moderner Bürokommunikation selbstverständlich sein, ein Arbeitgeber sah dies aber anders. Von den 18 Arbeitsplätzen für die freigestellten Mitglieder des Personalrates - die immerhin rund 32.000 Beschäftigte vertreten - , stattete er freiwillig nur zwölf Stück mit einem Personalcomputer aus. Weil auch in der Landesschulverwaltung die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Computer Standard sei, könne das auch die Vertretung der Arbeitnehmer verlangen, so das Gericht. Außerdem genügten die vorhandenen zwölf Computer für die 18 Personalratsmitglieder nicht, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Da die Personalratsarbeit durch die Schulbehörde nicht behindert werden darf, wurde sie vom Gericht zur Anschaffung sechs weiterer Rechner verpflichtet.