"Stiefelternregelung" im SGB II verfassungswidrig?

Wie bereits am 15.12.2006 auf dieser Seite mitgeteilt, bestehen an der Wirksamkeit des § 9 Abs. 2 SGB II erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Nach dieser Vorschrift muss der Partner in einer Bedarfsgemeinschaft auch für das Kind mit aufkommen, dass nicht sein eigenes ist, sondern vom Lebensgefährten "mitgebracht" wurde. Das Sozialgericht Berlin, AZ: S 103 AS 10869/06 ER, hält diese Vorschriften nunmehr ebenfalls für verfassungswidrig und hat angekündigt, die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Dies insbesondere deshalb, weil der "Stief"-Partner des Elternteils unter familienrechtlichen Gesichtspunkten zum Unterhalt aus keinem Rechtsgrund verpflichtet ist.

Deshalb wird auch weiterhin dringend empfohlen, gegen gleichartige Bescheide der Arbeitsgemeinschaften Widerspruch einzulegen und die Leistungen - sofern diese tatsächlich endgültig eingestellt oder gekürzt werden - im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht geltend zu machen.