Regelleistungskürzung bei stationärem Aufenthalt?

Derzeit ist gängige Praxis der Sozialbehörden, insbesondere der ARGE Leipzig, bei stationärem Aufenthalt von ALG-II-Empfängern im Krankenhaus, die Regelleistung zu kürzen. Begründet wird dieses - von vielen Sozialgerichten als rechtswidrig angesehene - Vorgehen damit, dass die Verpflegung im Krankenhaus Einkommen im Sinne des § 11 SGB II darstellt, das angerechnet werden muss.

Zwar teilt eine Kammer des Sozialgerichtes Leipzig in einer aktuellen Entscheidung vom 16.04.2007, S 5 AS 613/07 ER, ebenfalls diese Auffassung.

Widerspruch gegen einen solchen Bescheid einzulegen lohnt sich gleichwohl. Zum einen vertreten zum Beispiel die Sozialgerichte Freiburg (S 9 AS 1557/06), Detmold (S 9 AS 237/05 ER) und Karlsruhe (S 14 AS 2026/06) mit überzeugenden Begründungen die Meinung, dass eine solche Kürzung rechtswidrig ist. Zum anderen wird auch in dieser Sache das Bundessozialgericht erst in letzter Instanz entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte daher der eigene Bescheid durch Widerspruch und Klage offen gehalten werden


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