Angemessene Größe bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Das Bundessozialgericht hat am 07.11.2006, B 7 b AS 2/05 R, erstmals dazu Stellung genommen, wann eine Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Hausgrundstück zum Schonvermögen des Leistungsberechtigten nach dem SGB II gehört.

Es geht dabei davon aus, dass ein Grundstück beziehungsweise eine Eigentumswohnung, das bei einem Haushalt von vier Personen eine Wohnfläche von 120 m² nicht überschreitet, nicht verwertbar ist. Bei einer geringeren Familiengröße sind Abschläge von 20 m² pro Person vorzunehmen. Auch bei einer Einzelperson ist eine Größe von 80 m² noch als angemessen anzusehen.

Die zuständige ARGE darf also bei solchen Größen einen Auszug der Eigentümer oder eine Verwertung nicht verlangen, weil nach der Entscheidung des BSG insoweit der Schutz des
§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II eingreift.