Krankengeldanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Bundessozialgericht hat am 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, eine lange umstrittene Rechtsfrage entschieden. In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses erkrankte, wurde bisher regelmäßig die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse verweigert. Begründet wurde dies mit dem Wortlaut des § 46 Satz 1 SGB V, wonach der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag entsteht, der dem Tag der Krankschreibung folgt. Zu diesem Zeitpunkt besteht kein Sozialversicherungspflichtverhältnis mehr, weil das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Diese Praxis der Kassen ist rechtswidrig, wie das BSG nun feststellt. Bisher liegt die schriftliche Urteilsbegründung zwar noch nicht vor, das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung wohl auf die Materialien des Gesetzgebers zur Einführung des § 46 SGB V. Danach soll auch bei einer am letzten Tag des Arbeitsvertrages eintretenden Krankheit noch der volle, durch das Arbeitsverhältnis vermittelte Sozialversicherungsschutz, bestehen.