Arbeitgeber darf Krankenschein ab dem ersten Krankheitstag fordern

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 14.12.2011, 3 Sa 597/11, zu einer bereits lange umstrittenen Frage entschieden. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die für einen Tag arbeitsunfähig war. Weil sie vorher für genau diesen Tag eine Dienstreise beantragt, aber nicht genehmigt bekommen hatte, forderte der Arbeitgeber - zukünftig - für jede Erkrankung ab dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung des behandelnden Arztes.
Zu Recht, wie das LAG Köln jetzt entschied. Da § 5 Absatz 1 Satz 3 EFZG vorsieht, dass der Arbeitgeber auch vor Ablauf von drei Tagen eine Krankschreibung fordern kann, durfte er dies auch im entschiedenen Fall anordnen. Er musste auch keine sachlich gerechtfertigten Gründe für diese Anordnung angeben, weil seine Entscheidung nicht nach § 315 BGB , also, ob sie billigem Ermessen entspricht, zu überprüfen war.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das Berufungsgericht hat die Revision zum BAG zugelassen.