Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 09.10.2007, B 5 b/8 KN 1/06 KR R, entschieden, dass einer Familienversicherung auch eine gezahlte Entlassungsentschädigung nicht entgegensteht. Diese ist nicht auf die nachfolgenden Monate aufzuteilen und als Einkommen anzurechnen. Vielmehr sind lediglich die Zinserträge Einkommen, die nur bei Überschreitung bestimmter - in § 10 Abs. 1 SGB V geregelter - Grenzen anzurechnen sind.

Das BSG gab damit einer Frau Recht, die eine Abfindung in erheblicher Höhe erhalten hatte und der die Krankenkasse daraufhin wegen eigenen Einkommens keine Familienversicherung beim Ehegatten mehr gewähren wollte.