Bundessozialgericht entscheidet Grundsatzfragen beim ALG-II

Am 06.09.2007 hat das BSG einige wesentliche Entscheidungen im Bereich des Arbeitslosengeld II getroffen; so wurde einem Hilfebedürftigen zugestanden, einen angemessenen Pkw im Wert von 7.500,00 Euro als Schonvermögen aus der Anrechnung herauszunehmen; B 14/7 b AS 66/06 R. Nunmehr ist künftig für den Regelfall davon auszugehen, dass Fahrzeuge mit diesem Wert anrechnungsfrei bleiben.

Auch im Hinblick auf Studenten, die nach § 7 V 1 SGB II vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind, vertritt das BSG eine klare Linie zu Ungunsten der Hilfebedürftigen. Allein die abstrakte Förderungsfähigkeit einer Ausbildung führt dazu, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes weder als Zuschuss, noch als Darlehen beansprucht werden können. Ein Härtefall - der ausnahmsweise die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Wege eines Darlehens begründen würde - kann nicht allein in einem späten Studienfachwechsel gesehen werden; B 14/7b AS 36/06 R.

Bislang war streitig, ob Verletztenrente nach dem Recht der Unfallversicherung (SGB VII) als Einkommen zu berücksichtigen ist. Auch darin hat das BSG nunmehr Klarheit geschaffen. Mit seiner Entscheidung vom 05.09.2007 wird eine volle Einkommensanrechnung der Rente bejaht, da es sich dabei nicht um eine zweckbestimmte Einnahme handelt, sondern diese vorrangig Lohnersatzfunktion hat; B 11 b AS 15/06 R.