Belastungen im Chemiekombinat Bitterfeld als Berufskrankheit anerkannt

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 21.01.2010, 2 U 294/08, ein wichtiges Urteil für Beschäftigte des ehemaligen Chemiekombinates Bitterfeld in der DDR, die dort während ihrer Arbeit geschädigt worden, gefällt. Nach umfangreicher Beweisaufnahme, insbesondere nach Einsicht in Papiere der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, war das LSG davon überzeugt, dass eine erhebliche Gefährdung durch Chlor bestand.
Der Kläger hatte während seiner Tätigkeit in großem Umfang Kontakt mit Quecksilber und Chlor und litt unter erheblichen Beeinträchtigungen der Lunge. Dies war auf den desaströsen Zustand der Produktionanlagen zurückzuführen. Bei den häufigen Havariesituationen war er Chlorexpositionen ausgesetzt, die um ein Vielfaches die sonst üblichen Werte überschritten.
Das Gericht erkannte aus diesem Grund die Leiden des - inzwischen verstorbenen - Klägers als Berufskrankheit an und erkannte eine Verletztenrente zu.