Sozialrechtliche Unterhaltspflicht der Stiefeltern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.05.2013, 1 BvR 1083/09, beschlossen, die Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des § 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Hintergrund des Beschlusses ist die seit langem umstrittene Vorschrift, wonach der neue Partner der Mutter (oder auch des Vaters), also der so genannten unechte Stiefvater (oder Stiefmutter), dem Kind gegenüber zum Einsatz des Einkommens verpflichtet ist, obwohl ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch nicht besteht.
Da das Kind allerdings im vorliegenden Fall nicht in eigenen Rechten verletzt war, hielt das Gericht die Verfassungsbeschwerde für unzulässig. Damit bleibt weiter offen, ob es verfassungsgemäß ist, dass Stiefeltern durch das SGB II dem Kind gegenüber verpflichtet werden.