Sozialleistungen auch für Unionsbürger

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem durch mich für einen irischen Staatsbürger geführten Verfahren entschieden, dass die Regelung des § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB II unwirksam ist. Dies insoweit, wie sie Unionsbürger von Leistungen nach dem SGB II ausschließt, die sich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Die Norm verstößt gegen höherrangige europarechtliche Regelungen zum Zugang von EU-Bürgern zu den sozialen Sicherungssystemen eines anderen Mitgliedstaates, insbesondere Artikel 4 VO (EG) 883/2004.
Dabei betont das Landessozialgericht, dass auch unabhängig vom Status des Antragstellers als Arbeitsloser oder Arbeitnehmer ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
Bei der Entscheidung des LSG vom 31.01.2013, L 7 AS 964/12 B ER handelt es sich zunächst um einen Beschluss im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Insoweit bleibt das Ergebnis des Klageverfahrens abzuwarten.