Opferentschädigung

Wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt wird, hat Anspruch auf staatliche Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Bei der anstrengenden und langwierigen Durchsetzung Ihrer Rechte vertrete ich Sie engagiert und spezialisiert gegenüber den Behörden.

Auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Schädiger setze ich erfolgreich durch. Ich nehme für Sie Akteneinsicht, stelle Strafanträge, begleite Sie als Zeugenbeistand und mache Ihre Rechte und Ansprüche im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Täter geltend. Insbesondere führe ich für Sie in den gesetzlich dafür zugelassenen Fällen das Nebenklage- und Adhäsionsverfahren.

Sie sollten Ihre Rechte als Geschädigter unmittelbar nach der Straftat mit kompetenter anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Zögern Sie daher nicht, sich vertrauensvoll an mich zu wenden.