Neue Unfallverhütungsvorschriften

Ab 01. Januar 2011 haben sich die Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben geändert. Damit gibt es jetzt für alle verbindliche und gleiche Vorgaben, die das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) konkretisieren.

Bisher wurden zwar Betriebe innerhalb einer Branche und eines Unfallversicherungsträgers gleich behandelt, allerdings galt dies nicht branchenübergreifend sowie mit Unterschieden im gewerblichen und öffentlichen Sektor.

Die neue "DGUV Vorschrift 2" enthält jetzt allgemeingültige Vorgaben zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch den Unternehmer. Damit wurden die Betreuungsanforderungen für alle Unternehmen vereinheitlicht.