Elterngeld nur aus Erwerbseinkünften zu ermitteln

Wie das Bundessozialgericht am 17.02.2011 in mehreren Urteilen zu den Aktenzeichen B 10 EG 17/09 R, -20/09 R und -21/09 R entschieden hat, sind weder erzieltes Krankengeld, noch gezahlte Streikprämien oder Arbeitslosengeld für die Höhe des Elterngeldes entscheidend. Berechnet wird dieses vielmehr nach § 2 BEEG ausschließlich aus dem im Bemessungszeitraum tatsächlich erzielten Arbeitseinkommen.
Das BSG hält die Regelungen im Bundeselterngeldgesetz auch für verfassungskonform, weil der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes zulässig auf das Erwerbseinkommen - ohne Lohnersatzleistungen - abstellen durfte.