Arzneimitteltherapie erweitert - "Off-Label-Use"

Sowohl das Bundesverfassungsgericht am 06.12.2005, 1 BvR 347/98, als auch das Bundessozialgericht haben mittlerweile bestätigt, dass die Krankenkassen auch die Kosten für ein außerhalb der Indikation eingesetztes Arzneimittel tragen müssen. Allerdings muss dafür eine lebensbedrohliche, in der Regel zum vorzeitigen Tod führende Krankheit vorliegen, für die keine Therapiealternative gegeben ist. Außerdem muss das Arzneimittel in Deutschland grundsätzlich - wenn auch für andere Krankheiten - zugelassen sein; BSG vom 27.03.2007, B 1 KR 17/06 R.