Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Kindergeld geändert. Wie in dem Urteil vom 16.11.2006, III R 15/06, entschieden wurde, haben die Eltern eines Kindes, dass trotz Vollzeittätigkeit nicht mehr als 7.680,00 Euro im Jahr verdient, Anspruch auf Kindergeld.
Bisher hatte der BFH stets...
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