Das SG Speyer hat bereits am 18.05.2004 zum Aktenzeichen S 1 U 341/03 eine Entscheidung getroffen, die nunmehr nach der Nichtzulassung der Revision durch das Bundessozialgericht, B 2 U 215/07 B, rechtskräftig ist.
Danach steht auch die Tätigkeit für einen Verein, die kurzzeitig außerhalb...
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