Am 04.04.2008, 1 BvR 2137/06, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, dass Rentner auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz bezahlen.
Zum einen wurde dies als Maßnahme zur Erhaltung der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung...
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