Fachanwältin für Sozialrecht
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Fachanwaltsordnung verleiht die zuständige Anwaltskammer beim Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Fachanwaltsbezeichnung für das Sozialrecht.
Dieser Titel wird nur dann verliehen, wenn die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mir auf Grund meiner nachgewiesenen speziellen Kenntnisse und meiner intensiven Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts im Jahr 2005 den Titel "Fachanwältin für Sozialrecht" verliehen.