Fachanwältin für Arbeitsrecht

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Fachanwaltsordnung verleiht die zuständige Anwaltskammer beim Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Fachanwaltsbezeichnung für das Arbeitsrecht.

Dieser Titel wird nur dann verliehen, wenn die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mir auf Grund meiner nachgewiesenen speziellen Kenntnisse und intensiven Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts im Jahr 2001 den Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" verliehen.

Aktuelle Artikel zum Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25.07.2023, Aktenzeichen 9 AZR 43/22, festgestellt, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer sein kann und ihm daher Ansprüche auf Urlaubsabgeltung nach einem beendeten Anstellungsvertrag zustehen.

In der Entscheidung hat das BAG die Bedingungen, unter denen der Geschäftsführer tätig ist, die Art seiner Aufgaben, die Kontrolle der er unterliegt und den Umfang seiner Befugnisse sowie der Möglichkeiten seiner Abberufung geprüft.So wie...

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Wenn Ihr Arbeitgeber plötzlich das Arbeitsverhältnis kündigt, von Ihnen Unterschriften unter neue, schlechtere Verträge verlangt oder den Arbeitsvertrag rückwirkend befristen will, ist schnelle kompetente Beratung gefragt.

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Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 23.03.2017, 6 AZR 705/15 zeigt, wie wichtig es ist, auf genaue Regelungen im Arbeitsvertrag zu achten. Nur bei einer eindeutigen Aussage im Arbeitsvertrag ist die abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit anwendbar. "Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist...

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Das Sozialgericht Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 02.11.2016, S 17 U 944/14 im Einklang mit der seit 1982 bestehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes entschieden, dass ein Ausweichmanöver eines Motorradfahrers im Straßenverkehr, einen Unfall im Sinne des § 2 Abs. 1 Nummer 13 a SGB VII darstellen kann.

Es gab damit einem Kläger Recht, der sich auf einem Arbeitsweg befunden hatte und – weil ein Fahrradfahrer verkehrswidrig abbog – zur Vermeidung einer Kollision mit ihm auswich...

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Das Bundesarbeitsgericht hat am 12.07.2016, 9 AZR 352/15, die Klage einer technischen Zeichnerin auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Entleihunternehmen abgewiesen.

Die Klägerin war fast zehn Jahre bei einem Automobilunternehmen tätig. Ihre Arbeit führte sie auf Grund von Vereinbarungen, die als Werkverträge zwischen ihrer Arbeitgeberin und dem Automobilunternehmen bezeichnet waren, aus.

Mit ihrer Rechtsauffassung, diese Werkverträge seien nur zum Schein und nur dazu...

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